A
Technologien und Systeme, die älteren oder eingeschränkten Menschen helfen, selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, indem sie in das eigene Wohnumfeld verbaut werden. Beispiele: Bewegungssensoren, Notrufsysteme.
Geräte oder Software, die Pflegebedürftige bei alltäglichen Aufgaben unterstützen, wie Treppenlifte oder Sprachassistenten.
D
Schutz sensibler Patientendaten, die bei der Nutzung digitaler Technologien erhoben werden.
Medizinische Apps oder Software, die von Ärzten verschrieben werden können und Patienten bei der Erkennung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten unterstützen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt ein Verzeichnis mit allen bisher zugelassenen DiGAs.
Digitale Anwendungen, die speziell zur Unterstützung pflegerischer Tätigkeiten oder der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen entwickelt wurden und durch die Pflegeversicherung erstattungsfähig sind.
Software- oder Hardwarelösungen, die Pflegekräfte oder Pflegebedürftige bei alltäglichen Aufgaben unterstützen. Beispiele: Erinnerungs-Apps für Medikamente.
Integration von digitalen Technologien und Prozessen in die Pflegepraxis, z. B. elektronische Dokumentation, Telepflege oder digitale Kommunikation.
E
Digitale Sammlung von Gesundheits- und Behandlungsdaten eines Patienten, die von autorisierten Personen eingesehen werden kann.
Digitale Ausstellung und Verwaltung von Rezepten, die direkt an Apotheken übermittelt werden.
Die Digitalisierung in der Pflege wirft ethische Fragen auf, die den Umgang mit Technologien wie Pflegerobotern, Überwachungssystemen und Datenanalyse betreffen. Zentrale Themen sind der Schutz der Privatsphäre, die Gewährleistung von Autonomie und die Sicherstellung einer menschlichen Betreuung trotz technischer Unterstützung.
I
Ein praxisnahes Werkzeug, das Pflegeeinrichtungen unterstützt, digitale Technologien effektiv einzuführen. Es enthält Anleitungen zu Analyse, Zieldefinition, Technologieauswahl, Einbindung der Beteiligten, Datenschutz und schrittweiser Implementierung.
PPZ – Pflegepraxiszentrum Nürnberg | Implementierungsleitfaden (ppz-nuernberg.de)
K
Künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet die Fähigkeit von Computersystemen, Aufgaben zu erledigen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern, wie Lernen, Problemlösen, Wahrnehmen und Entscheiden. Dabei kommen Algorithmen, maschinelles Lernen und neuronale Netze zum Einsatz, um Muster in Daten zu erkennen und daraus eigenständig Schlussfolgerungen oder Aktionen abzuleiten.
M
Eine digitale Plattform, die Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Fachkräfte dabei unterstützt, passende assistive Technologien und Hilfsmittel zu finden. Die Anwendung bietet eine benutzerfreundliche Suche nach individuellen Lösungen, die den Pflegealltag erleichtern, und liefert praxisnahe Empfehlungen basierend auf den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer.
Systeme zur Überwachung von Gesundheitsparametern wie Herzfrequenz oder Blutzucker, die in Echtzeit bspw. an Pflegekräfte übermittelt werden können.
P
Digitale oder analoge Aufzeichnung von Pflegeleistungen und -beobachtungen. Digitale Systeme machen dies effizienter und sicherer.
Maßstab zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit, aufgeteilt in fünf Stufen. Dient als Basis für die Berechnung von Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Für weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale ein vielfältiges Angebot:
R
Einsatz von Robotern, z. B. zur Unterstützung bei der Mobilität, Hebegeräten oder sozialen Interaktionen. Beispiel: Pflegeroboter „Pepper“.
S
Geräte wie Sturzsensoren oder Bewegungstracker, die helfen, potenzielle Gefahren zu erkennen und rechtzeitig zu reagieren.
Ein strukturierter Bildungsprozess zur Technologieimplementierung bestehend aus den Schritten Sensibilisierung, evaluative Einführung, Qualifizierung und Implementierung.
Vernetzte Geräte im Haushalt, die Pflegebedürftige unterstützen, z. B. Lichtsteuerung per Sprache oder smarte Kühlschränke.
T
Virtuelle Beratung durch Ärzte oder Pflegekräfte über Videokonferenzen oder andere digitale Plattformen.
Digitales Netzwerk, das Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen miteinander verbindet und einen sicheren Daten- und Informationsaustausch ermöglicht.
Pflegeleistungen, die über digitale Kommunikationsmittel wie Videotelefonie erbracht werden, um räumliche Distanzen zu überbrücken.
Ist ein umfassendes digitales Informationsangebot zur Einbindung der Langzeitpflege in die Telematikinfrastruktur (TI) und wird durch das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege des GKV-Spitzenverbandes bereitgestellt, um stationäre und ambulante Einrichtungen auf ihrem Weg in die TI zu unterstützen.
V
Nutzung von VR-Systemen für Training von Pflegekräften oder zur Therapie von Patienten.
W
Tragbare Technologien wie Smartwatches oder Sensor-Armbänder, die Gesundheitsdaten sammeln und überwachen.