
Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das Fundament der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Sie vernetzt sämtliche Akteure im Gesundheitswesen, darunter Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen, und ermöglicht so den sicheren und schnellen Austausch medizinischer Informationen. Im Folgenden wird die TI kurz erläutert. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Veranstaltungsreihen zur Telematikinfrastruktur.
Die Telematikinfrastruktur zielt darauf ab, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Indem sie eine zentrale, sichere Plattform für den Austausch medizinischer Daten bereitstellt, so sollen doppelte Untersuchungen und unnötige Wartezeiten/Strukturen vermieden werden. Dies führt zu:
- Verbesserter Versorgung: Der schnelle Austausch von Informationen ermöglicht eine gezieltere und bessere Behandlung der Patienten.
- Erhöhte Sicherheit: Medizinische Daten sind geschützt und nur für autorisierte Personen zugänglich.
- Zeitersparnis: Weniger Papierkram und beschleunigte Abläufe schaffen mehr Zeit für die Patientenversorgung.
- Kosteneffizienz: Effizientere Prozesse tragen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen bei.
Fazit
Die Telematikinfrastruktur ist ein bedeutender Schritt in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Sie vernetzt die verschiedenen Akteure auf sichere und effiziente Weise, verbessert die Patientenversorgung und trägt zur Kostensenkung bei. Somit wird das Gesundheitswesen optimal auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet.
Für weitergehende Informationen zur Telematikinfrastruktur oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Fachanwendungen
Die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sind wesentliche Bestandteile der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Sie bieten innovative Lösungen, die die Effizienz, Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung erheblich verbessern. Jede dieser Anwendungen, von der elektronischen Patientenakte über das elektronische Rezept bis hin zur qualifizierten elektronischen Signatur, trägt dazu bei, die Prozesse im Gesundheitswesen zu optimieren und die Kommunikation zwischen den Akteuren zu erleichtern.
Durch den Einsatz dieser spezialisierten Anwendungen wird nicht nur der administrative Aufwand reduziert, sondern auch die Patientensicherheit erhöht. Die sichere und schnelle Übertragung von Daten ermöglicht eine zeitgerechte und zielgerichtete Behandlung. Zudem erhalten Patienten mehr Kontrolle und Transparenz über ihre Gesundheitsdaten, was eine aktive Teilnahme an ihrer eigenen Gesundheitsversorgung fördert.
Insgesamt schaffen die Fachanwendungen der TI ein vernetztes und integriertes Gesundheitssystem, das den Herausforderungen der modernen Medizin gerecht wird und eine zukunftsorientierte Versorgung sicherstellt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Integration dieser Anwendungen sind entscheidend für die nachhaltige Verbesserung des deutschen Gesundheitswesens
Anschlussverfahren
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein essenzieller Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Dieser Prozess erfordert mehrere administrative und technische Schritte, die in einer bestimmten Reihenfolge durchgeführt werden müssen. Im Folgenden wird der Ablauf von der Beantragung der notwendigen Karten bis zur Einrichtung der Kommunikationsdienste detailliert beschrieben.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionskarte (SMC-B):
Antragstellung im eGBR:
Registrieren Sie sich im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), um sowohl den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B) zu beantragen.
Beantragung des eHBA:
Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den eHBA beantragen. Stellen Sie im eGBR einen Antrag auf Ausstellung eines eHBA. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Genehmigung, sich den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust, medisign, SHC, T-System) ausfertigen zu lassen.
Verwaltungsgebühr 40 Euro
Beantragung der SMC-B:
Nach Erhalt des eHBA wiederholen Sie die Beantragung im eGBR, diesmal für die SMC-B (Vertrauensdiensteanbieter D-Trust, medisign, SHC, T-System). Für die Beantragung des eHBA sowie der SMC-B wird jeweils eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro fällig.
Beschaffung des Konnektors und E-Health-Kartenterminals:
Bestellung des Konnektors und E-Health-Kartenterminals:
Bestellen Sie einen zugelassenen Konnektor bei einem autorisierten Anbieter. Der Konnektor dient als Kernstück der TI-Anbindung und ist vergleichbar mit einem DSL-Router oder kann als TI-Gateway fungieren.
Beschaffen Sie ein E-Health-Kartenterminal, das als Bindeglied zwischen Gesundheitskarte, eHBA und SMC-B fungiert. Eventuell sind mehrere Geräte notwendig, je nach Größe und Struktur Ihrer Einrichtung.
Installation:
Lassen Sie den Konnektor durch einen IT-Dienstleister oder das hauseigene IT-Team installieren.
Konfiguration
Richten Sie den Konnektor zur sicheren Verbindung mit der TI ein. Achten Sie dabei auf die Kompatibilität mit den gewünschten TI-Anwendungen
VPN-Zugangsdienst
Beauftragung des VPN-Zugangsdienstes:
Nutzen Sie Paketlösungen, die sowohl den Konnektor als auch das Kartenterminal umfassen, um den Zugang zur TI sicherzustellen.
Systemupdate für TI-Kompatibilität
Systemupdate
Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegesoftware auf dem neuesten Stand ist und die Kompatibilität mit der TI gewährleistet ist.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Wahl eines KIM-Anbieters:
Wählen Sie einen zugelassenen KIM-Dienst-Anbieter aus. Eine Übersicht zugelassener Anbieter finden Sie in Fachportalen. Es ist ratsam, vorher mit Ihrem Softwareanbieter zu sprechen.
Bestellung der E-Mail-Adresse(n):
Entscheiden Sie, wie viele E-Mail-Adressen Sie in Ihrer Praxis benötigen und teilen Sie dies Ihrem KIM-Anbieter mit. In der Regel genügt eine KIM-Adresse, die an den Praxisausweis (SMC-B) gebunden ist.
Registrierung im Verzeichnisdienst:
Registrieren Sie sich im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, damit andere (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser Sie finden können. Ihre KIM-Adresse wird durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eingetragen.
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfordert sorgfältige Planung, die richtige Ausstattung und Schulung des Personals. Mit einer gut durchdachten Herangehensweise können Einrichtungen jedoch schnell und sicher in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens eintreten und die vielfältigen Vorteile der TI nutzen. Für weiterführende Informationen und Unterstützung beim Anschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Refinanzierung der Telematikinfrastruktur
Die Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur
Finanzierungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen, die durch einen Versorgungsvertrag zugelassen sind, können ihre Kosten für die TI-Ausstattung und den Betrieb gemäß § 106b SGB XI und § 72 SGB XI ausgleichen lassen. Die Refinanzierung umfasst:
- Erforderliche Ausstattungskosten: Hardware (z.B. Kartenterminal), Software (inkl. Installations- und Wartungskosten) und Dienstleistungen
- Erforderliche Betriebskosten
Die Vereinbarung wird durch Pflegeverbände auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband verhandelt und soll eine kostenneutrale Einbindung in die TI ermöglichen.
TI-Pauschale zur Kostenabdeckung
Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag erhalten zur Unterstützung der Ausstattungs- und Betriebskosten eine monatliche TI-Pauschale. Diese setzt sich zusammen aus:
- Grundpauschale: 207,93 € (für 2025)
- Zuschlagspauschale: 7,77 € pro Monat (für eHBA-Kosten)
Eine bestehende Pflegeeinrichtung, die bereits eine Erstattung nach der „alten“ Finanzierungsvereinbarung erhalten hat, erhält für 30 Monate ab dem Tag des TI-Anschlusses eine reduzierte TI-Pauschale.
Antragsprozess und Nachweis der Ausstattung
Besuchen Sie das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes, um Ihren Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Hier finden Sie wichtige Hinweise und eine Kurzanleitung zur Antragsstellung. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine SMC-B Smartcard und die funktionsfähige Ausstattung Ihrer Einrichtung.
Schritte im Antragsportal des GKV-SV:
- Anmeldung/Registrierung beim GKV-Antragsportal
- Aufrufen der Antragsübersicht für das gewünschte Verfahren (Telematikinfrastruktur Pflege (TIP))
- Button „Neuen Antrag stellen“
- Antragstellung
- Hochladen von Belegen
- Absenden des Antrags
Vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale ist eine funktionsfähige Ausstattung mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen. Diese finden ebenfalls auf dem Portal des GKV als Vorlage.