Telematikinfrastruktur

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das Fundament der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Sie vernetzt sämtliche Akteure im Gesundheitswesen, darunter Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und Pflegeeinrichtungen, und ermöglicht so den sicheren und schnellen Austausch medizinischer Informationen. Im Folgenden wird die TI kurz erläutert. Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren Veranstaltungsreihen zur Telematikinfrastruktur.

Die Telematikinfrastruktur zielt darauf ab, die Effizienz und Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern. Indem sie eine zentrale, sichere Plattform für den Austausch medizinischer Daten bereitstellt, so sollen doppelte Untersuchungen und unnötige Wartezeiten/Strukturen vermieden werden. Dies führt zu:

  • Verbesserter Versorgung: Der schnelle Austausch von Informationen ermöglicht eine gezieltere und bessere Behandlung der Patienten.
  • Erhöhte Sicherheit: Medizinische Daten sind geschützt und nur für autorisierte Personen zugänglich.
  • Zeitersparnis: Weniger Papierkram und beschleunigte Abläufe schaffen mehr Zeit für die Patientenversorgung.
  • Kosteneffizienz: Effizientere Prozesse tragen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen bei.
Fazit

Die Telematikinfrastruktur ist ein bedeutender Schritt in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Sie vernetzt die verschiedenen Akteure auf sichere und effiziente Weise, verbessert die Patientenversorgung und trägt zur Kostensenkung bei. Somit wird das Gesundheitswesen optimal auf die zukünftigen Herausforderungen vorbereitet.

Für weitergehende Informationen zur Telematikinfrastruktur oder bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Fachanwendungen

Die Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sind wesentliche Bestandteile der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Sie bieten innovative Lösungen, die die Effizienz, Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung erheblich verbessern. Jede dieser Anwendungen, von der elektronischen Patientenakte über das elektronische Rezept bis hin zur qualifizierten elektronischen Signatur, trägt dazu bei, die Prozesse im Gesundheitswesen zu optimieren und die Kommunikation zwischen den Akteuren zu erleichtern.

Durch den Einsatz dieser spezialisierten Anwendungen wird nicht nur der administrative Aufwand reduziert, sondern auch die Patientensicherheit erhöht. Die sichere und schnelle Übertragung von Daten ermöglicht eine zeitgerechte und zielgerichtete Behandlung. Zudem erhalten Patienten mehr Kontrolle und Transparenz über ihre Gesundheitsdaten, was eine aktive Teilnahme an ihrer eigenen Gesundheitsversorgung fördert.

Insgesamt schaffen die Fachanwendungen der TI ein vernetztes und integriertes Gesundheitssystem, das den Herausforderungen der modernen Medizin gerecht wird und eine zukunftsorientierte Versorgung sicherstellt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Integration dieser Anwendungen sind entscheidend für die nachhaltige Verbesserung des deutschen Gesundheitswesens

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine zentrale Anwendung der TI. Sie ermöglicht es den Versicherten, ihre medizinischen Daten digital zu speichern und zu verwalten. Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsdienstleister können, mit Zustimmung des Patienten, auf diese Daten zugreifen. Die ePA fördert eine ganzheitliche und koordinierte Patientenversorgung, indem sie eine vollständige und aktuelle Übersicht über die Krankengeschichte bietet.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) dient der sicheren und übersichtlichen Verwaltung von Medikationsinformationen. Ärzte und Apotheker können den eMP aktualisieren, was die Medikamentensicherheit erhöht und Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen vermeidet. Patienten haben jederzeit einen klaren Überblick über ihre Medikation, was die Therapietreue und -sicherheit verbessert.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der sichere E-Mail-Dienst der TI. Er ermöglicht den geschützten Austausch medizinischer Dokumente zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens. Überweisungen, Arztbriefe und Befunde können schnell und sicher über KIM versendet werden, was den administrativen Aufwand reduziert und die Effizienz steigert.

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) bietet die Möglichkeit, wichtige medizinische Informationen für den Notfall auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Dazu gehören Informationen zu Allergien, chronischen Krankheiten, aktuellen Medikamenten und Kontaktdaten von Angehörigen. Im Notfall können Rettungskräfte und Notärzte schnell auf diese lebenswichtigen Daten zugreifen, um optimale Hilfe zu leisten.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt die herkömmliche “Krankschreibung” auf Papier. Ärzte übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an die Krankenkassen, die sie wiederum an die Arbeitgeber weiterleiten. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und beschleunigt den Prozess erheblich.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) ersetzt das herkömmliche Papierrezept und wird digital ausgestellt und verwaltet. Patienten erhalten einen QR-Code, den sie in der Apotheke vorzeigen können. Dieser QR-Code enthält alle notwendigen Informationen für die Medikamentenausgabe. Das E-Rezept erleichtert den Prozess der Medikamentenverschreibung und -abgabe, verringert die Fehleranfälligkeit und spart Zeit.


Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist ein wesentlicher Bestandteil der TI, um die Authentizität und Integrität digitaler Dokumente zu gewährleisten. Mit der QES können Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister Dokumente rechtsverbindlich und sicher digital unterschreiben. Dies beschleunigt administrative Prozesse und erhöht die Sicherheit bei der digitalen Kommunikation.

Das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sorgt dafür, dass die Stammdaten der Versicherten stets aktuell und korrekt sind. Bei jedem Arztbesuch werden die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte automatisch mit den Daten der Krankenkassen abgeglichen. Dies verhindert Fehler und stellt sicher, dass stets die richtigen Informationen vorliegen.

Der TI Messenger ist eine sichere Kommunikationsplattform für den Austausch von Textnachrichten und Dokumenten im Gesundheitswesen. Er ermöglicht es Ärzten, Pflegekräften und anderen Gesundheitsdienstleistern, schnell und datenschutzkonform miteinander zu kommunizieren. Der TI Messenger erleichtert die Zusammenarbeit und verbessert die Koordination der Patientenversorgung.

WANDA ist eine zentrale Anwendungsdatenbank, die alle relevanten Informationen und Anwendungen der TI bündelt und zugänglich macht. Sie bietet eine Übersicht über die verfügbaren Dienste und Anwendungen, erleichtert den Zugang zu den verschiedenen Funktionalitäten und unterstützt die Nutzer bei der Integration und Nutzung der TI in ihrem Arbeitsalltag.

Anschlussverfahren

Schritt-für-Schritt Anleitung zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein essenzieller Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Dieser Prozess erfordert mehrere administrative und technische Schritte, die in einer bestimmten Reihenfolge durchgeführt werden müssen. Im Folgenden wird der Ablauf von der Beantragung der notwendigen Karten bis zur Einrichtung der Kommunikationsdienste detailliert beschrieben.

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und Institutionskarte (SMC-B):
Antragstellung im eGBR:

Registrieren Sie sich im elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR), um sowohl den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als auch die Institutionskarte (SMC-B) zu beantragen.

Beantragung des eHBA:

Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den eHBA beantragen. Stellen Sie im eGBR einen Antrag auf Ausstellung eines eHBA. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Genehmigung, sich den eHBA bei einem Vertrauensdiensteanbieter (D-Trust, medisign, SHC, T-System) ausfertigen zu lassen.

Verwaltungsgebühr 40 Euro

Beantragung der SMC-B:

Nach Erhalt des eHBA wiederholen Sie die Beantragung im eGBR, diesmal für die SMC-B (Vertrauensdiensteanbieter D-Trust, medisign, SHC, T-System). Für die Beantragung des eHBA sowie der SMC-B wird jeweils eine Verwaltungsgebühr von 40 Euro fällig.

Beschaffung des Konnektors und E-Health-Kartenterminals:
Bestellung des Konnektors und E-Health-Kartenterminals:

Bestellen Sie einen zugelassenen Konnektor bei einem autorisierten Anbieter. Der Konnektor dient als Kernstück der TI-Anbindung und ist vergleichbar mit einem DSL-Router oder kann als TI-Gateway fungieren.

Beschaffen Sie ein E-Health-Kartenterminal, das als Bindeglied zwischen Gesundheitskarte, eHBA und SMC-B fungiert. Eventuell sind mehrere Geräte notwendig, je nach Größe und Struktur Ihrer Einrichtung.

Installation:

Lassen Sie den Konnektor durch einen IT-Dienstleister oder das hauseigene IT-Team installieren.

Konfiguration

Richten Sie den Konnektor zur sicheren Verbindung mit der TI ein. Achten Sie dabei auf die Kompatibilität mit den gewünschten TI-Anwendungen

VPN-Zugangsdienst
Beauftragung des VPN-Zugangsdienstes:

Nutzen Sie Paketlösungen, die sowohl den Konnektor als auch das Kartenterminal umfassen, um den Zugang zur TI sicherzustellen.

Systemupdate für TI-Kompatibilität
Systemupdate

Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegesoftware auf dem neuesten Stand ist und die Kompatibilität mit der TI gewährleistet ist.

Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Wahl eines KIM-Anbieters:

Wählen Sie einen zugelassenen KIM-Dienst-Anbieter aus. Eine Übersicht zugelassener Anbieter finden Sie in Fachportalen. Es ist ratsam, vorher mit Ihrem Softwareanbieter zu sprechen.

Bestellung der E-Mail-Adresse(n):

Entscheiden Sie, wie viele E-Mail-Adressen Sie in Ihrer Praxis benötigen und teilen Sie dies Ihrem KIM-Anbieter mit. In der Regel genügt eine KIM-Adresse, die an den Praxisausweis (SMC-B) gebunden ist.

Registrierung im Verzeichnisdienst:

Registrieren Sie sich im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur, damit andere (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser Sie finden können. Ihre KIM-Adresse wird durch den KIM-Anbieter in das zentrale Adressbuch eingetragen.

Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur erfordert sorgfältige Planung, die richtige Ausstattung und Schulung des Personals. Mit einer gut durchdachten Herangehensweise können Einrichtungen jedoch schnell und sicher in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens eintreten und die vielfältigen Vorteile der TI nutzen. Für weiterführende Informationen und Unterstützung beim Anschluss stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Refinanzierung der Telematik-Infrastruktur
Finanzierungsvereinbarungen für Pflegeeinrichtungen

Pflegeeinrichtungen, die durch einen Versorgungsvertrag zugelassen sind, können ihre Kosten für die TI-Ausstattung und den Betrieb gemäß § 106b SGB XI und § 72 SGB XI ausgleichen lassen. Die Refinanzierung umfasst:

  • Erforderliche Ausstattungskosten: Hardware (z.B. Kartenterminal), Software (inkl. Installations- und Wartungskosten) und Dienstleistungen
  • Erforderliche Betriebskosten

Die Vereinbarung wird durch Pflegeverbände auf Bundesebene und dem GKV-Spitzenverband verhandelt und soll eine kostenneutrale Einbindung in die TI ermöglichen.


TI-Pauschale zur Kostenabdeckung

Pflegeeinrichtungen mit einem Versorgungsvertrag erhalten zur Unterstützung der Ausstattungs- und Betriebskosten eine monatliche TI-Pauschale. Diese setzt sich zusammen aus:

  • Grundpauschale: 207,93 € (für 2025)
  • Zuschlagspauschale: 7,77 € pro Monat (für eHBA-Kosten)

Eine bestehende Pflegeeinrichtung, die bereits eine Erstattung nach der „alten“ Finanzierungsvereinbarung erhalten hat, erhält für 30 Monate ab dem Tag des TI-Anschlusses eine reduzierte TI-Pauschale.


Antragsprozess und Nachweis der Ausstattung

Besuchen Sie das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes, um Ihren Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Hier finden Sie wichtige Hinweise und eine Kurzanleitung zur Antragsstellung. Voraussetzung für die Antragstellung ist eine SMC-B Smartcard und die funktionsfähige Ausstattung Ihrer Einrichtung.

Schritte im Antragsportal des GKV-SV:
  1. Anmeldung/Registrierung beim GKV-Antragsportal
  2. Aufrufen der Antragsübersicht für das gewünschte Verfahren (Telematikinfrastruktur Pflege (TIP))
  3. Button „Neuen Antrag stellen“
  4. Antragstellung
  5. Hochladen von Belegen
  6. Absenden des Antrags

Vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale ist eine funktionsfähige Ausstattung mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen. Diese finden ebenfalls auf dem Portal des GKV als Vorlage.