Neues zum Pflegeplatzfinder
Am 22.09.2026 wird der Pflegeplatzfinder in Sachsen-Anhalt aktiv geschaltet. Somit wird der Verpflichtung zur Meldung verfügbarer Plätze in der vollstationären Langzeitpflege und der Kurzzeitpflege mit dem Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (WTG LSA) Rechnung getragen. Die dazugehörige Datenmeldeverordnung ist am 5. September 2026 in Kraft getreten und regelt das Meldeprozedere. Tagesaktuell können somit freie Plätze gemeldet und einmal in sieben Tagen sollten die Eingaben aktualisiert werden.
Der Pflegeplatzfinder wird sowohl als App als auch in einer webbasierten Version zur Verfügung stehen. Bis zum 18. September 2026 müssen sich die meldenden Einrichtungen im System registriert haben. Die erstmalige Anzeige muss spätestens bis zum 21. September 2026 erfolgt sein.
Das entsprechende Anschreiben an die Einrichtungen und den dazugehörigen Zugang erhalten Sie per System-E-Mail aus dem Fachverfahren. Bei den für den Versand genutzten E-Mail-Adressen der Datenbank der Heimaufsicht handelt es sich um eine Kombination aus Pflegeeinrichtungen und Trägern (mit mehreren Einrichtungen). Soweit die Einladungen an Träger mehrerer Pflegeeinrichtungen übermittelt werden, haben diese die Möglichkeit, selbstständig weitere Zugriffe (für ihre jeweiligen Einrichtungen) zu bestimmen. Das wird erst ab der zweiten Anmeldewelle möglich sein, zusätzliches Personal (oder zuständige Einrichtungen) können dann den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet werden. In einer Neuigkeit direkt im System wird das Verfahren für alle Einrichtungen und Träger im Detail erläutert. Neue oder geänderte Einrichtungen können nur im Fachverfahren eingefügt werden.
Das heißt, dass jeder Änderungsprozess aus dem System erfolgen muss und nicht von den Einrichtungen selbst bestimmt werden kann und das bedeutet, dass die Einrichtungen bei anderen oder neuen Angaben immer einen Warteprozess durchlaufen müssen. Wir bitte Sie daher um etwas Geduld.
Bei der Einführung und Umsetzung des Pflegeplatzfinders werden Sie durch das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der Firma Rocom, als technischer Support, umfassend unterstützt.
Am 22.9.2026 wird ebenfalls unsere Website freigeschaltet, die auf die entsprechenden Zugangslinks verweist. Wir begleiten die Einführung mit Informationsveranstaltungen und -materialien. Melden Sie sich gern zu den Online-Schulungen an. Wir stehen Ihnen jederzeit als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen:
„Unser Authentifizierungsschlüssel ist abgelaufen, wie sollen wir verfahren?“
Das geschieht nur, nachdem der Linkt zur Registrierung erfolgreich benutzt wurde.
Die Einrichtung hat sich also mit einem Kennwort registriert, dieses aber vermutlich vergessen.
Sollte das Kennwort klar sein, dann kann sich einfach über die Adresse https://plattform.tau-cloud-sachsen-anhalt.de/ angemeldet werden.
Sollte das Kennwort vergessen worden sein, gibt es unten auf der Anmeldeseite die Funktion “Passwort vergessen”, über die an die korrekte E-Mail-Adresse ein neuer Link zum Vergeben eines Kennworts verschickt werden kann.