Pflegeplatzfinder

Was ist der Pflegeplatzfinder?

Der Pflegeplatzfinder ist eine kostenfreie Web- und App-Anwendung, die die Suche nach Pflegeplätzen in Sachsen-Anhalt einfacher macht. Statt viele Pflegeeinrichtungen telefonisch nach einem freien Platz zu fragen, können Sie direkt online sehen, wo freie Plätze für Kurzzeit- und Langzeitpflege verfügbar sind. Die Informationen werden zentral gebündelt und digital bereitgestellt. So ist das Ziel der Einführung, dass die Suche nach einem passenden Pflegeplatz deutlich einfacher wird und somit Angehörige sowie Pflegefachpersonen entlastet werden. Wir, das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg übernimmt den Aufbau und die Betreuung des Portals.

Neugierig geworden? Probieren Sie es hier direkt aus:

Zum Pflegeplatzfinder

Was müssen Sie jetzt wissen?

Die Nutzung des Pflegeplatzfinders ist für Sie kostenfrei. Über den Pflegeplatzfinder können Sie ganz einfach nach Kurzzeit- und Langzeitpflegeplätzen in Ihrer Nähe suchen. Geben Sie dafür Ihre Postleitzahl ein und erhalten Sie eine Übersicht der verfügbaren Pflegeeinrichtungen. Anschließend können Sie direkt telefonisch Kontakt mit den Einrichtungen aufnehmen. Die Meldung der Pflegeplätze ist gesetzlich geregelt. Die gemeldeten Informationen werden Ihnen über die Webseite bzw. App zur Verfügung gestellt. Über die Verlinkungen zum AOK-Pflegenavigator und zum vdek-Pflegelotsen können Sie sich zusätzlich über die Einrichtungen informieren – zum Beispiel über Preise, Leistungen und Versorgungsschwerpunkte.

Schaubild mit KI erstellt

Mit der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Einführung eines digitalen Pflegeplatzfinders beschlossen. Ab dem 1. September 2026 ist die Nutzung des Pflegeplatzfinders für alle Leistungserbringer nach § 30a Satz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes verpflichtend. Den Zugang zum Pflegeplatzfinder erhalten Sie via E-Mail. Über den darin enthaltenen persönlichen Link gelangen Sie direkt zur Eingabemaske. Dort können Sie die freien Pflegeplatzkapazitäten Ihrer Einrichtung melden und weitere Informationen zu Ihrer Einrichtung hinterlegen. Für Ihren Account können Sie außerdem mehrere Personen als Nutzer hinterlegen. So können verschiedene Mitarbeitende die Daten Ihrer Einrichtung eintragen und aktuell halten. Ihre gemeldeten freien Pflegeplätze werden im Pflegeplatzfinder angezeigt und sind dadurch für Pflegeplatz-Suchende schnell und einfach auffindbar.

Keine E-Mail erhalten?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: pflegedigital-lsa@uk-halle.de

Gesetzliche Grundlage

Folgt

Fragen & Antworten

Technische Angaben

Benötige ich für den Pflegeplatzfinder Sachsen-Anhalt ein Handy?

Nein. Den Pflegeplatzfinder finden Sie auch über jeden gängigen Browser am PC. Die App ist zudem auch für entsprechende Tablets verfügbar.

Wo lade ich die App herunter?

Die App ist in den App-Stores von Google und Apple verfügbar.

Ist die App kostenfrei verfügbar?

Ja.

Was muss ich für ein Handy haben, um den Pflegeplatzfinder nutzen zu können?

Erforderlich ist ein Smartphone oder Tablet mit Internet-Zugang. Mehr Funktionen sind nicht notwendig.

Sind meine Daten sicher? Wer hat alles Zugriff auf meine Daten?

Bei der Nutzung des Pflegeplatzfinder werden keinerlei personenbezogene Daten erhoben und gespeichert. Lediglich der Standort wird erfasst, wenn die Standortanzeige zugelassen wird. Der Pflegeplatzfinder stellt lediglich ein anzeigendes System dar. Cookies werden verwendet, um das Startbild nur beim ersten Aufruf bzw. nach einer bestimmen Zeitspanne anzuzeigen. Der Pflegeplatzfinder läuft auf Deutschen Servern die bei Hetzner gehostet werden, somit stehen die allgemeinen Daten (IP-Adresse, Browser, Zugriffszeitpunkt etc.) unter der DSGVO und werden ausschließlich für Web bzw. Klickstatistien erfasst.

Welche Daten muss ich eingeben, um den Pflegeplatzfinder nutzen zu können?

Es ist keine Dateneingabe notwendig. Sie können der App erlauben, Ihren aktuellen Standort zu nutzen. So ist es Ihnen möglich, freie Plätze in Ihrem direkten Umfeld zu finden. Die App funktioniert jedoch auch, wenn der Nutzung des Standortes nicht zugestimmt wird. In diesem Fall empfehlen wir, die Funktion „Einrichtung nach Ort suchen“ zu nutzen.


Funktionen

Was zeigt mir der Pflegeplatzfinder an?

Die App zeigt Ihnen freie Kurzzeit- sowie Langzeitpflegeplätze in der Umgebung auf einer Karte oder nach Ort sortiert an. Bei Auswahl der Einrichtung wird die Verfügbarkeit von Ein- bzw. Zweibettzimmern angezeigt.

Kann ich über den Pflegeplatzfinder auch freie Plätze bei ambulanten Diensten finden?

Nein, diese Erweiterung ist möglicherweise für spätere Versionen geplant.

Wer meldet die freien Pflegeplätze?

Die Einrichtungen selbst sind zur Meldung der freien und belegbaren Plätze verpflichtet.

Wie oft werden freie Pflegeplätze gemeldet?

Einrichtungen nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 6 des Wohn- und Teilhabegesetzes haben Änderungen der Anzahl ihrer belegbaren Plätze für die Kurz- und Langzeitpflege an die Kommunikationsplattform der zuständigen Behörde tagesaktuell elektronisch zu übermitteln. Dies gilt nicht am Samstag und Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen in Sachsen-Anhalt. An Wochenenden und Feiertagen erfolgt die Meldung auf freiwilliger Basis.

Melden Pflegeeinrichtungen auch, wenn kein freier Platz zur Verfügung steht?

Nein. Bei Vollbelegung einer Pflegeinrichtung wird nach 7 Tagen der Datenstand aktualisiert oder aktiv bestätigt.

Kann ich direkt über den Pflegeplatzfinder einen Pflegeplatz buchen?

Nein. Zur Belegung eines Platzes muss man sich direkt an die Einrichtung wenden. Hierfür ist die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse der Einrichtung direkt im Einrichtungsprofil hinterlegt. Bei der Telefonnummer wird man direkt in das Telefon weitergeleitet bei der E-Mail kopiert man diese und kann dann in ein E-Mail-Programm gehen.

Kann ich über den Pflegeplatzfinder auch rausfinden, ob eine Pflegeinrichtung gut oder schlecht ist?

Nein, eine Bewertungsfunktion ist nicht vorgesehen. Möchte man sich über die Qualität einzelner Einrichtungen informieren, so gibt es die Möglichkeit über die Verlinkung zum AOK-Pflegenavigator und zum Verband der Ersatzkassen (vdek-Pflegelotse) entsprechende Informationen einzuholen. Hier wären ergänzende Informationen beispielsweise zu Angebot, Ergebnis der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes und Kosten der Einrichtung abrufbar.

Kann ich Push-Benachrichtigungen einstellen, die mich darauf hinweisen, wenn in einem favorisierten Heim ein Pflegeplatz frei wird?

Nein, leider nicht. Solche Features sind für die Folgeversionen geplant.


Gesetzliche Grundlagen

Sind die Pflegeheime gesetzlich verpflichtet, Pflegeplätze zu melden?

Ja. Die Grundlage hierfür ist der § 30a Satz 2 des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Was passiert, wenn ein Pflegeheim nicht meldet? Gibt es Sanktionen?

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit dem Änderungsgesetz zum WTG LSA eine Ordnungswidrigkeit neu aufgenommen worden ist (§ 31 Abs. 2 Nr. 8). Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 30a Satz 1 WTG LSA in Verbindung mit der nach Satz 2 erlassenen Verordnung (WTG-Pflegeplatz-Datenmeldeverordnung) belegbare Plätze oder keine belegbaren Plätze mehr als 3 Monate nicht meldet.


Weitere Fragen?

Sie haben Anmerkungen, Fragen oder Probleme in der Anwendung? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf:

pflegedigital-lsa@uk-halle.de

Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.

Highlights der Weiterbildung

    • Orientierung zu digitalen Assistenztechnologien
    • Wissensvermittlung rund um die digitale Transformation
    • Kritische-ethische Reflexion der Digitalisierung im Gesundheitswesen
    • Persönliche Weiterentwicklung & Transfer von Projektideen
    • Profitieren vom Austausch in der Gruppe
    • Interprofessionell und intersektoraler Erfahrungsaustausch
    • Kollaboratives Lernen
    • Diskussion in heterogenen Gruppen
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